Corona-Maßnahmen

12.08.2021

Folgende Corona Regeln setzen wir notfalls auch mit Gewalt durch!!!

  • Beim Betreten der Spielstätten des Festivals Hauptsache Frei und während Veranstaltungen muss eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden.
  • Der Abstand von 1,50 m zu anderen Menschen, die nicht zu Ihrer Infektionsgemeinschaft zählen, muss eingehalten werden.
  • Bitte achten Sie auf die Nies- und Hustetikette.
  • Bitte besuchen Sie uns nur, wenn Sie sich gesund fühlen!

Es gilt die GGG-Regel: Geimpft / Genesen / Getestet. Sie brauchen also

  • ENTWEDER eine aktuelle zweifache Impfbestätigung (Impfpass oder Impfbescheinigung. Impfnachweis erst ab 14 Tage nach Zweitimpfung gültig)
  • ODER einen Genesenennachweis (mind. 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt)
  • ODER einen aktuellen offiziellen negativen Schnelltest mit entsprechender Nachweisdokumentation des Testzentrums (KEIN privater Selbsttest).

Detaillierte Infos:

  • Folgende Impfstoffe sind gültig: BionTech/Pfizer mit dem Vakzin "Comirnaty" (2 Impfungen) Moderna mit dem Vakzin "Covid-19 Vakzin Moderna" (2 Impfungen), Astra-Zeneca mit dem Vakzin "Vaxzevria" (2 Impfungen), Johnson&Johnson mit dem Vakzin "Covid-19 Janssen" (1 Impfung) oder eine zweifache Kreuzimpfung mit den hier genannten Impfstoffen.
  • Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus (in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache) in Papier oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC- PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
  • Der PCR-Test oder Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • In den verschiedenen Spielstätten können KEINE Schnelltests durchgeführt werden. Sollten Sie keinen Nachweis dabei haben, dürfen wir Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung nicht ermöglichen. Grundlage der Einlass- und Hygieneregeln ist die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.